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Das Phänomen der deutschen Hochsprache und ihre Vermittlung an allgemeinbildenden Schulen

1. Einleitung

Die Soziolinguistik, je nach Herangehensweise und Forschungsperspektive, als Teilsdisziplin der Sprachwissenschaft oder der Soziologie betrachtet beschäftigt sich per Definition mit den Beziehungen zwischen Sprache und Gesellschaft. Sie greift Sprache primär als ein soziales Phänomen auf, welches sich nur in Bezug auf die gesellschaftlichen und sozialen Lebensbedingungen ihrer Sprecher adäquat beschreiben lässt. Im Rahmen eines solchen Erkenntnisinteresses steht außerdem die Frage, welche Formen des Sprachhandelns für welche sozialen Gruppen oder Sprachgemeinschaften typisch sind. Zur Erforschung solcher Sprachrealitäten räumt die Soziolinguistik der Gewinnung empirischer Daten einen hohen Stellenwert ein. Neben den vor allem in der Vergangenheit durchgeführten quantitativen Forschungen, der Erhebung großer Datenmengen, orientiert sich die Soziolinguistik insbesondere zum Ende des 20. Jahrhunderts verstärkt  in Richtung qualitativ orientierter Untersuchungen.

In Bezug auf das Phänomen der Hochsprache im Deutschen rücken soziolinguistische Fragestellungen insoweit in das Zentrum des Interesses, als dass es sich dabei um eine spezielle Form der Sprachverwendung bestimmter Sprachgruppen und Sprechsituation handelt, die sich von anderen Sprachgebrauchsformen, beispielsweise der Umgangssprache oder dialektalem Sprachgebrauch, deutlich unterscheidet. Nach Bußmann handelt es sich bei der Hochsprache um eine historisch legitimierte, überregionale, mündliche und schriftliche Sprachform der sozialen Mittel- und Oberschicht. Sie unterliegt als öffentliches Verständigungsmittel einer weitgehenden Normierung und wird über das Bildungssystem kontrolliert und vermittelt.

Nachdem zunächst eine historische Annäherung an die germanistische Soziolinguistik sowie verschiedene theoretische Vorklärungen erfolgen, werden anschließend insbesondere die Legitimation des Normstatus der Hochsprache sowie ihre Vermittlung innerhalb der Vermittlungsinstanz Schule beleuchtet. In Anlehnung an Nussbaumer u.a. soll innerhalb der Begriffstrias von Hochsprache, Standardsprache oder Schriftsprache im Folgenden der Terminus Standardsprache zum Einsatz kommen.

In der BRD etablierte sich die Soziolinguistik in ihrer gegenwärtigen Form insbesondere aufgrund der Rezeption der Konzepte Basil Bernsteins. Dieser zeigt in den 60er Jahren erstmals den Zusammenhang zwischen Sprachgebrauch und sozialer Schicht auf. Bernsteins These entsprechend ergibt sich aus der sozioökonomischen Schichtung einer Sprachgemeinschaft eine entsprechende Differenzierung im sprachlichen Verhalten: die Sprache reflektiert demnach soziale Unterschiede und Differenzen.

Bernstein unterscheidet innerhalb seine Konzeption zwischen dem elaborierten und dem restringierten Code. Diese beiden Codes oder Sprachgebrauchsformen lassen sich anhand sprachlicher Charakteristika und Phänomene differenzieren, beispielsweise anhand der Dimensionen von Explizität, grammatischer Korrektheit, logischer Struktur oder Varianz der Wortwahl. Der elaborierte Code entspricht dem „normalen“ Sprachgebrauch der Mittel- und Oberschicht, der sich als komplex, variationsreich, differenziert und insgesamt leistungsfähig und normenorientiert erweist. Der restringierte Code hingegen entspricht dem Sprachgebrauch der Unterschicht. Ihm attestiert Bernstein u.a. eine geringe Komplexität, weniger differenzierte Darstellungsformen und Varianzbreite und damit insgesamt eine geringere Leistungsfähigkeit. Die Verknüpfung zwischen sozioökonomischen Verhältnissen und sprachlichem Verhalten ergibt sich für Bernstein aus den unterschiedlichen familiären Kontexten und Sozialisationssituationen, in denen die Kinder der unterschiedlichen Schichte ihre Sprache erwerben.

Hier lassen sich u.a. auch die Wurzeln des Terminus „Hochsprache“ erkennen. Der restringierte Code wird in der Rezeption von Bernstein auch als low variation bezeichnet, der elaborierte hingegen als high variation. Diese Terminologie betont die Stellung der Sprachgebrauchsform innerhalb der sozioökonomischen Hierarchie.

Besondere Brisanz erhält Bernsteins Konzeption durch die Bewertungen, die insbesondere in der Rezeption seiner Ergebnisse mit den verschiedenen Codes verbunden werden. Das Sprachverhalten der Unterschicht wird als sprachliches Defizit begriffen, da im Rahmen später der als „Defizittheorie“ populären Sichtweise eine bestimmte Sprachgebrauchsform, in diesem Fall die der Mittel- und Oberschicht – zum linguistischen Maßstab erklärt wird und damit zur unhinterfragten Norm.  Außerdem werden Sprache und Denken in der Rezeption von Bernsteins Theorie in unzulässiger Weise gleichgesetzt: Die sprachlichen „Mängel“ der Unterschicht begreift man gleichzeitig als Mängel in der Denkstruktur. Diese zentralen Aspekte führen zu der Annahme, dass eine sprachliche Barriere schulische Leistungen oder den gesellschaftlichen Aufstieg und damit die Schichtendurchlässigkeit von unten nach oben behindert. Abhilfe verspricht zumindest kurzfristig der kompensatorische Sprachunterricht ausgehend von dem Grundsatz, dass ein gesellschaftlicher Aufstieg durch Erlernen und Beherrschung des elaborierten Codes möglich sei.

Besonders nach dem Misserfolg solcher bildungspolitischer Maßnahmen verstärkt sich die Kritik an der Defizitkonzeption. Als federführend darf dabei der William Labov angesehen werden. Er kritisiert sowohl das methodische Vorgehen als auch die Theoriebildung des Bernsteinschen Modells. Unter anderem begünstige die Testanordnung bzw. die Datenerhebung nach Bernstein das „positive“ Abschneiden der Mittel- und Oberschichtenkinder.

Gewissermaßen als Gegenpol lässt sich Labovs Entwurf als eine deskriptiv beschreibende Theorie sprachlicher Unterschiede erfassen. Er begreift verschiedene Sprachformen sozioökonomischer Schichten als Varietäten, die nebeneinander existieren und jeweils als andersartig aber gleichwertig anzusehen sind. Demzufolge sollte anstatt von Defiziten von Differenzen gesprochen werden, was gleichzeitig Titel von Labovs Konzeption prägt.

Neben Labov kritisieren auch zahlreiche andere Sprachwissenschaftler und Soziologen Bernsteins Konzeption sowie insbesondere die Ergebnisse von Rezeption in Interpretation in den Folgejahren. Schlieben-Lange moniert in diesem Zusammenhang besonders die anfängliche und teils kritiklose Rezeption Bernsteins in der germanistischen Soziolinguistik, die einfache Polarisierung trotz der schmalen empirischen Basis sowie die Übertragung von Kategorien und Begrifflichkeiten von einem spezifischen Gesellschaftssystem auf ein anderes.

Labovs Grundtenor der Differenzkonzeption, die Tatsache, dass für unterschiedliche soziale Sprechergruppen wertungsfrei typische Sprachgebrauchsformen festgestellt werden können, avanciert schließlich zur Grundlage der Soziolinguistik im 20. und 21. Jahrhundert. Für diese Formen unterschiedlichen Sprachgebrauchs etabliert sich der Begriff der Varietät, der den Terminus des Codes ersetzt und im Folgenden kurz skizziert werden soll.

 Veith zieht zur Definition einer Varietät außersprachliche Kriterien heran, beispielsweise soziologische, situative oder areale. Bei einer Varietät handelt es sich um eine bestimmte Sprachgebrauchsform einer historischen Einzelsprache, z.B. des Deutschen, die an eine bestimmte Sprechergruppe gebunden ist. Diese Sprechergruppe lässt sich durch außersprachliche Faktoren definieren. Die Sprachgebrauchsformen oder Varietäten innerhalb einer Einzelsprache als überdachendes System unterscheiden sich jeweils durch ein Set sprachlicher Charakteristika, z.B. in Form von Unterschieden im Wortschatz, Syntax oder durch phonetisch – phonologische Eigenschaften. Innerhalb der Soziolinguistik werden, gewissermaßen als „Großformen“, diatopische Varietäten, diaphasische und diastratische differenziert. Als diatopische Varietäten gelten beispielsweise Orstdialekte oder Regionalsprachen, von diaphasischen Varietäten wird gesprochen, sofern situativer Sprachgebrauch, beispielsweise die spezifische Sprechweise bei einem Vorstellungsgespräch, beleuchtet werden soll. Die diastratischen Varietäten rücken den Sprachgebrauch sozialer Schichten und Gruppen in das Zentrum des Interesses und untersuchen z.B. sprachliche Charakteristika im Sprachgebrauch einer Berufs- oder Einkommensgruppe.

Schon die Differenzierung dieser drei Ebenen in der so genannten Varitätenlinguistik als Teilbereich der Soziolinguistik ergibt eine komplexe Situation in Forschung und Deskription. Dies wird schon allein daran deutlich, dass bei der Erhebung von konkreten Sprachdaten meist eine Überschneidung der Ebenen vorliegt. Zur weiteren Ausdifferenzierung stehen noch eine Reihe weiterer linguistischer Fachtermini zur Verfügung, die eher uneinheitlich verwendet werden und zum Teil in Konkurrenz zueinander stehen. Zu nennen sind dabei u.a. Soziolekte, Idiolekte oder Genderlekte. In Anlehnung an Veith soll im Folgenden für die Bezeichnung der Vielzahl von Lekten ebenfalls der Begriff der Varietät zur Anwendung gelangen.

Das Konstrukt der Varietät als Subsystem einer Sprache lässt sich vor diesem Hintergrund nahezu beliebig ausdifferenzieren. Schlieben-Lange spricht hier von einer generellen Heterogenität der historischen Einzelsprache, also beispielsweise des Deutschen und nennt die beiden Pole des Sprachenkontinuums und des Diasystems. Sofern die Soziolinguistik Sprachen als Kontinua betrachtet, lassen sich die einzelnen Varietäten nicht exakt voneinander abtrennen, die Übergänge erscheinen eher fließend. Sprachen hingegen als Gradata zu betrachten, bedeutete eine Abgrenzung wohlgeschiedener Varietäten vorzunehmen, also die sprachlichen Charakteristika einer Varietät womöglich zu quantifizieren.

Das Differenzierungsproblem in Bezug auf die Begrifflichkeit der Varietät soll im Folgenden kurz skizziert werden: Obwohl beispielsweise ein Physiker oder Meteorologe empirisch fließende Übergänge zwischen Wolkenformationen oder den spezifischen Charakteristika in der Erdatmosphäre vorfindet, so etablieren sich in seiner Beschreibungssprache mehr oder weniger feste Klassifizierungen. Er versammelt Typen, nimmt Zuschreibungen vor und geht letztlich zwecks Systematisierung (und Präskription) von bestimmten idealisierten Homogenitäten, beispielsweise dem Begriff der Troposphäre, aus.

Im speziellen Fall der Varitätenlinguistik tritt allerdings ein Phänomen in Erscheinung, das sich an dieser Stelle am ehesten als „Varietätenzerfall“ erfassen lässt. Demnach erscheint eine Varietät nur temporär greifbar: sie zerfällt, ausgehend von einem festgelegten varietätenlinguistischen Standpunkt, beispielsweise der historischen Einzelsprache oder einer bestimmten Sprachgemeinschaft, sowohl vertikal als auch horizontal in Gruppen und Untergruppen, Subsysteme und Subsysteme innerhalb der Subsysteme. Angelangt beim einzelnen Sprecher erscheint wiederum dessen Idiolekt (nach Huesmann) als ein individuelles Varietätenspektrum. Die Varietäten scheinen sich dem Zugriff des Forschers zu entziehen und damit dem wissenschaftlichen Systematisierungsbestreben. Metaphorisch ausgedrückt: Nähert sich der Physiker dem Element, zerfällt es in verschiedene andere Isotope, die sich ebenfalls der Untersuchung durch weiteren Zerfall entziehen.

Auch vor dem Hintergrund der postmodernen Gesellschaft im 21. Jahrhundert, die von einer Vielzahl sozial-kultureller Simultanitäten, Schichtenerosion oder globalen Kontakten geprägt ist, und die sich in Sprachgebrauchsformen und sprachlichen Fragmenten widerspiegeln und die Gewinnung empirischer Daten beeinflussen, erscheint das Differenzierungsproblem in Bezug auf den Varietätenbegriff kaum lösbar. Soweit die Soziolinguistik sich als eine nicht rein systematisierende sondern auch handlungsanweisende Disziplin versteht, so lässt sich die Deskriptionskategorie „Varietät“ möglicherweise durch folgende Begrifflichkeiten ergänzen:

1. Makrovarietät (Sprachen…, Dialekte…)

2. Mesovarietät (Soziolekte…, Situationen…)

3. Mikrovarietät (Ideolekte…, Stile…)

Sofern sämtliche Sprachgebrauchsformen nach Veith als Varietäten bezeichnet, versuchen die genannten Attribute den Grad an unzulässiger Ideologisierung bzw. Zuschreibung von Homogenitäten zu reduzieren und lassen Perspektive und Reichweite dieser Klassifizierung deutlich werden.

4. Standardsprache, Sprachnormen und Sprachkritik

Im Folgenden soll allen Varietäten gemeinsam sein, dass sie als sprachliche Phänomene am Konstrukt einer überdachenden Einzelsprache partizipieren. Die Standardsprache stellt aus varietätenlinguistischer Perspektive eine bestimmte Varietät des Deutschen (o.a. Sprachen) dar. Im Unterschied zu anderen Varietäten handelt es sich um eine kodifizierte Varietät, die einer strengen Normierung unterliegt. Darüber hinaus zeichnet sich durch ein hohes Prestige aus, erfährt also von den Sprechern der deutschen Sprachgemeinschaft eine überwiegend positive Bewertung. Dieser „Sonderstatus“ der Standardsprache, die sich im Sinne zuvor erwähnten als Makrovarietät erfassen lässt, soll im Folgenden expliziert werden.

Im Sinne der Annahme, dass Sprachen und Varietäten sich nach Cherubim als Systeme von Regeln erfassen lassen, bedeutet Kodifizierung die schriftliche Niederlegung dieser Formen und Regeln einer Varietät bzw. Sprache in Regelsammlungen und Wörterbüchern. Die Gesamtheit dieser Quellen wird als linguistischer Kodex der betreffenden Varietät bezeichnet. Nach Huesmann bedeutet Standardisierung darüber hinaus, ein Auswahl und Reduktion von Varianten und Teilvarianten zu treffen, die in im Kodex berücksichtig werden. Im Unterschied zu Nonstandardvarietäten (z.B. Dialekte), die ebenfalls unterschiedlich stark kodifiziert sein können, hat der Kodex der Standardsprache nicht nur beschreibenden sondern normierenden Charakter. Vermittelt und kontrolliert werden diese Normen über öffentliche Instanzen der Gesellschaft bzw. des Staates.

Nach Gloy legen Normen bestimmte Verpflichtungen auf, welche die Beschaffenheit von sprachlichen Äußerungen bestimmen. Sie zeichnen sich durch einen Erwartungscharakter aus, d.h. eine Person unterstellt, dass eine andere Person Erwartungen (in Bezug auf ihren Sprachgebrauch) an sie richtet: Gloy bezeichnet Normen weiterhin als „gedankliche Institutionen“: sie manifestieren sich innerhalb der kognitiven Prozesse der Sprecher. Diese Institutionalisierung (und Internalisierung) von Normen besteht dementsprechend aus wechselseitigen Erwartenserwartungen. Hinzu kommt, dass Sprachnormen nach Gloy (sinngemäß) „als Einheiten eines diskursiv vermittelten und sozial abgeglichenen Sprachbewusstseins“ anzusehen sind; sie werden von den Sprechern bei jedem Sprachgebrauch wechselseitig neu konstituiert.

Die Verbreitung bzw. Wirksamkeit von Sprachnormen hängt nach Gloy nicht nur von ihrer Formuliertheit und Vermittlung ab, sondern von der Verarbeitung aufseiten der Adressaten; dass heißt, eine Normformulierung erhält erst durch die Akzeptanz eines Sprechers ihren Status. Nach Cherubim werden Normen in Prozessen der sprachlichen Sozialisation verbindlich erworben und in Prozessen der Interaktion ständig neu bestätigt. Subsistente (nicht formulierte, aber dennoch gültige) und kodifizierte Normen können sowohl verständigungserleichternd als auch verständigungsbehindernd wirken. Cherubim weist darauf hin, dass Regelbefolgung und strategischer Regelverstoß prinzipiell gleichwertige Möglichkeiten sprachlichen Handelns darstellen. Abweichendes Verhalten kann von Normendruck befreien und damit verständigungserleichternd wirken; darüber hinaus kann der Normbruch selbst zur Botschaft werden. An dieser Stelle sei an dieser Stelle (u.a. nach Gloy) darauf hingewiesen, dass aus den Normverstößen von gestern nicht selten die Normen von heute entstehen und Variation bzw. Modifikation den „Normalfall“ von Sprachpraxis darstellen.

Sinngemäß lässt sich eine Sprachnorm nach Gloy als Verpflichtung definieren, die auf die „einzig legale“ und richtige bzw. zweckmäßige Verwendung von Sprache, (und insbesondere einer Standardsprache) abzielt. Ein Verstoß gegen diese Verpflichtung wird sanktioniert, demnach handelt es sich bei der Sprachnormen um soziale Zwänge. Er versammelt verschiedene Legitimationskriterien für Sprachnormen: (in Auszügen)

  1. Konstitution und Erhalt einer nationalen Einheit bzw. der Sprachgemeinschaft
  2. Postulat der allgemeinen Verständlichkeit, überregionale Reichweite
  3. Orientierung am Sprachgebrauch kultureller Autoritäten
  4. Erhaltung sozialer Distinktionswerte in Bezug auf den sprachlichen Markt
  5. Systemgemäßheit einer Varietät, das im sprachwissenschaftl. Sinne „Richtige“
  6. Aspekt des historisch „Gewachsenen“, normativer Bezugspunkt des Erreichten
  7. Kriterium des politisch Machbaren
  8. Kriterium des Finanzierbaren
  9. Einfluss v. sprachl. Phänomenen a. kognitive Strukturen, Sprachdeterminismus

Zentraler Aspekt ist dabei, dass Sprachnormen und damit der (temporär gültige) Kodex der Standardvarietät keinesfalls absolut gesetzt werden dürfen. Die menschengemachte Normsetzung folgt bestimmten Interessen in Bezug auf den sprachlichen Markt (vgl. Bourdieu). Gloy vertritt (sinngemäß) im Gegensatz zu Bartsch die Meinung, dass sprachliche Regeln nur streng empirisch hinsichtlich ihrer Häufigkeit beobachtet werden können, jedoch ohne Korrektheitsanspruch bleiben. In Bezug auf die Standardvarietät und ihren Normstatus lässt sich festhalten, dass dieser sich durch rein intrinsische Eigenschaften dieser Varietät nicht begründen lässt, d.h es lässt sich keine objektiv linguistische Begründung fassen – es handelt sich weniger um einen Eigenwert als um ein Normdekret. Nach dieser Normdekret – Hypothese (vgl. Cherubim) zeichnet sich die Standardvarietät deshalb durch das höchste Prestige aus, weil bestimmte Elitegruppen sie zur „sozial wertvollsten“ erheben.

Normsetzung hängt zudem eng mit Sprachkritik zusammen, dass heißt Sprachkritik orientiert sich an bestimmten Sprachnormen. Da sich diese Grundlage nicht vollständig objektivierbar ist, erscheint die Sprachkritik eher als eine historische und soziale Tatsache. Greule (u.a.) nennt in der germanistischen Sprachpflege zwei Positionen der Sprachwissenschaft. Entweder verzichtet sie zugunsten der reinen Deskription auf jegliche wertende Aussagen und Einflussnahmen oder sie begründet diese streng wissenschaftlich. Da jedoch grundsätzlich in Bezug auf einen konkreten Rahmen, eine Referenz gewertet wird, sind solche Urteile nur schwer nachprüfbar. Greule weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass der Linguistik zur Sprachkritik und Sprachbewertung streng genommen nur das Kriterium der Strukturgemäßheit in Bezug auf eine Varietät oder Sprache zur Verfügung steht. Besonders im Hinblick auf die Standardvarietät darf jedoch nach Cherubim nicht aus dem Blick geraten, dass (auch historisch) Sprache und Sprachverhalten häufig nicht als verdinglichtes Objekt bewertet wird, sondern stattdessen die Bewertung unmittelbar mit dem Sprecher bzw. der Sprechergruppe (z.B. den Hochsprache sprechenden Eliten) zusammenhängt. Insofern impliziert eine wenig reflektierte Sprachbewertung unterschwellig leicht die Etablierung bzw. Zementierung bestehender Herrschaftsverhältnisse.

Die allgemein bildenden Schulen stellen nicht nur in Deutschland die Instanz zur Kontrolle und Vermittlung der Standardvarietät dar. Da sich die (nicht nur sprachliche) Heterogenität der Gesellschaft auch in der nachwachsenden Generation, also den Schülern, widerspiegelt, ist davon auszugehen, dass der Sprachgebrauch von Kindern und Jugendlichen mehr oder weniger stark von der Standardvarietät abweicht. Sofern das Selbstverständnis der Lehrperson im Deutschunterricht sich nicht unreflektiert auf den Apologismus einer „reinen deutschen“ Hochsprache beschränkt, sollen hier die drei Aspekte der Sprachnorm, des Umgangs mit sprachlicher Heterogenität sowie die Legitimation der Vermittlung der Standardvarietät kurz skizziert werden.

Vor dem erwähnten Hintergrund handelt es sich demnach um einen Normverstoß, den die betreffenden Lehrpersonen mit Sanktionen ahnden. Sie spielen dabei eine Schlüsselrolle und treten (nach Gloy u.a.) gewissermaßen als Sprachnorminstanz auf. Aus Gründen der Effizienz verlässt sich die Lehrperson zumeist auf das intuitive Wissen ihres eigenen Sprachgefühls. Sofern sie eine Fehlermarkierung vornimmt nimmt sie eine Differenz zwischen dem Sprachgefühl des Lerners und ihrem eigenen wahr.

Um die für den Lerner zumeist gravierenden und nachhaltigen Auswirkungen nach nicht von der Zufälligkeit und Subjektivität diese Sprachgefühls abhängig zu machen, muss das Problem sprachlicher Normen (als latente Matrix des Sprachgefühls) in der Lehrerausbildung thematisiert werden. Sinngemäß fordern Gloy (u.a.), dass die Lehrpersonen zur Förderung sprachlicher Fähigkeiten beim Lerner nicht allein auf das intuitive Wissen ihres Sprachgefühls angewiesen bleiben sollen, sondern sich im Laufe ihrer Ausbildung theoretisch fundiert mit den Vorstellungen über Schichten der deutschen Sprache, über Subsysteme und Sprechweisen sowie über Regeln, deren Verwendung und soziale Bewertung auseinander setzen sollen. Dies beinhaltet eine Bewusstmachung über die Geltungsdimensionen von Sprachnormen, ihre Entstehung sowie ihre gesellschaftlich–sozialen Konsequenzen.

Bezüglich des Umgangs mit sprachlicher Heterogenität, der Vielzahl dialektalen und soziolektalen Sprachgebrauchsformen in einer Schulklasse sind nach Mattheier 4 Konzepte zur Überwindung schulischer Benachteiligung durch Nonstandardvarietäten denkbar. Diese Konzepte, ursprünglich in Bezug auf den Umgang mit Dialektsprechern an allgemein bildenden Schulen entwickelt, lassen sich auch auf andere Varietäten anwenden:

1.       Schnelle und durchschlagende Verdrängung der Nonstandardvarietät zugunsten des Standard

2.       aktive diglossische Spracherziehung Nonstandard / Standard

3.       Forderung nach Abbau der Normanforderungen: Ziel unterschiedlich stark normierte standardsprachliche Varietäten mit geringer Distanz zueinander

4.       Erziehung zur funktional – situativ gesteuerten Diglossie, Erweiterung des Varietätenspektrums (Ideolekt)

Vor dem Hintergrund der negativen Erfahrungen mit dem kompensatorischen Sprachunterricht, insbesondere den sprachlichen Entfremdungseffekten erscheint Konzept 1 im schulischen Rahmen kaum tragbar. Konzept 2 dürfte nicht selten daran scheitern, dass die Lehrperson nicht selten keine ausreichenden Kenntnisse in entsprechenden diatopischen oder diastratischen Varietäten besitzen. Konzept 3 erweist sich insbesondere dann als zweckmäßig, sobald zwischen den Sprachgebrauchsformen der Lerner und dem Standard besonders große Distanzen existieren, beispielsweise in Regionen mit starken sozialen Differenzen oder tiefen Ortsdialekten. Es impliziert jedoch vor allem, ein stückweit von der Standardsprache als absoluter Norm abzuweichen. Zurzeit präsentiert sich Konzept 4 gewissermaßen als Königsweg, da hier die kommunikative Kompetenz des Lerners wertfrei um die Komponente des Standard erweitert werden soll. Von zentraler Bedeutung ist die Bewusstmachung bezüglich der Existenz und Funktionen verschiedener Sprachgebrauchsformen sowie ihre Anbindung an bestimmte gesellschaftliche Gruppen wie sie die Rahmenrichtlinien und Lehrpläne verschiedener Bundesländer spätestens ab dem Ende der Sekundarstufe I postulieren.

Gleichzeitig stellt sich jedoch auch die Frage nach der Legitimation der Vermittlung einer Standardvarieät im schulischen Rahmen. Zu nennen sind hier nach Huesmann der hohe Grad an Mobilität in der modernen Gesellschaft, die Erweiterung des Aktionsradius der Menschen und damit die steigenden Anforderungen an den Sprachgebrauch, was Verbreitung und Stabilität betrifft. Dies lässt sich um das Argument der Erweiterung der kommunikativen Kompetenz der Lerner ergänzen: Mittels der Standardvarietät gelingt eine differenzierte Kommunikation mit einer potenziell hohen Zahl von Sprechern im deutschen Sprachraum. Sich daran anschließende Aspekte, wie beispielsweise Zukunfts- und Berufschancen innerhalb einer stark am Standard orientierten Gesellschaft, sollen hier nicht weiter ausgeführt werden. Letztlich lassen sich Schlieben-Langes Argumente für eine Einheitssprache in abgewandelter Form zum Teil auch auf die Standardvarietät anwenden. Zu nennen wären hier unter anderem die Informationsfreiheit auf der Basis von in vereinheitlichten Sprachformen vorliegenden Informationen, die Partizipation am politisch – gesellschaftlichen Leben, welche eine effektive und weitreichende Artikulation voraussetzt oder die Gewährleistung der vollen geographischen Freizügigkeit innerhalb des deutschen Sprachraumes.

6. Zusammenfassung

Naturgemäß können im Rahmen einer solch begrenzten Darstellung nur einzelne Aspekte zur Standardvarietät berücksichtigt werden. Unzählige Argumente und Problematiken in Bezug auf Standardisierung, seien dies Bourdieus Überlegung zur Vereinheitlichung des sprachlichen Marktes oder Realien zu Normverstößen und Sprachwandel bleiben ausgespart. Festzuhalten ist, dass die Standardvarietät weder im schulischen noch im außerschulischen Rahmen als das „absolute Nonplusultra“ angesehen werden sollte, sondern vielmehr als eine temporäre Sprachgebrauchsform des Deutschen mit besonders hohem Sozialprestige.

Nach Gloy sollte insbesondere im Hinblick auf Sprachnormen im schulischen Rahmen nicht nur die Vermittlung von Norm–Inhalten im Vordergrund stehen, da sonst unangemessene Vorstellungen über sprachliche Richtigkeiten entstehen und Normen fälschlicherweise als Eigenschaften der Sprache selbst und nicht als etwas von Menschen Konstruiertes erscheinen. Vielmehr kann Schule einen Beitrag zur Erkenntnis leisten, dass es sich bei (Sprach-)Normen und damit ebenso bei der Standardvarietät um variable, verrückbare Richtigkeitsvorstellungen im Bemühen um eine soziale Ordnung handelt.

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© Frank Kretschmann, Hameln. 2004-2008.